(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) begrüßt, dass sich das Bundesverfassungsgericht heute in seiner höchstrichterlichen Entscheidung in Sachen Rauchverbot gegen eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Betriebsarten in der Gastronomie ausgesprochen hat.

Pressemitteilung des BHG

„Im Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern sehe ich ein gesellschaftliches Problem, das nicht auf dem Rücken von Gastronomen gelöst werden kann“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus. „Aus diesem Grund hat der BHG die Klagen dreier Wirte vor dem Bundes­verfassungsgericht in Karlsruhe nicht nur ideell sondern auch finanziell maßgeblich unterstützt.“

Vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung fordert der BHG erneut vehement die Aussetzung des Rauchverbots in Bayern für alle Betriebsarten und nicht nur für Festzelte und -hallen, in denen landauf, landab jährlich über 60.000 Feste stattfinden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere anerkannt hat, dass die getränkegeprägten Kleingaststätten unter dem Rauchverbot existenzbedrohende Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, fordert der BHG auch hier die Gleichbehandlung der bayerischen Gastronomie mit der in anderen Teilen Deutschlands künftig herrschenden Regelung.

So eine Pressemitteilung des BHG