Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
die Rechte haben:
Natürliche Personen
Das ist jeder Mensch ohne Rücksicht auf Stand, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod und können nicht genommen werden.
Es können einem die Rechte eingeschränkt werden, z. B. das Recht auf Freiheit kurzzeitig werden, ebenso das Recht auf freie Entfaltung wie z. B. beim Führerschein, bestimmte Rechte können einem nicht genommen werden Recht auf Leben, Gleichheitsgrundsatz, des weiteren sind die Rechte eingeschränkt wenn sie die Rechte anderer berührt z.B. Meinungsäußerung z. B. keine Beleidigung
Juristische Personen
Sind eine Zweckschöpfung des Gesetzgebers
Darunter versteht man eine Zusammenfassung von Personen und Sachen einer geregelten Organisation
Unterschieden werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privaten Rechts und die Existenz beginnt mit Eintragung ins entsprechende Register und endet mit der Löschung( z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
Geschäftsfähigkeit
Dies bedeutet Rechtsgeschäfte voll wirksam abzuschließen, d. h. eine voll gültige Willenserklärung abgeben zu können
Prinzipiell ist jeder Mensch geschäftsfähig, um jedoch bestimmte Personengruppen zu schützen schränkt der BGB die Geschäftsfähigkeit ein
Geschäftsunfähig
Kinder von 0 bis 7 und Geisteskranke
Sie können keine Rechtsgeschäfte tätigen.
Geschäfte die mit diesen Personen getätigt werden sind rein rechtlich ungültig und mit vorsicht zu genießen.
Rechtsgeschäfte werden nur im beisein eines Gesetzlichen Vertreters gültig.
beschränkt Geschäftsfähig
Sind minderjährige ab den 7 bis zum 18. Lebensjahr, Entmündigte oder unter Vormundschaft stehende
Diese Personengruppen brauchen zum abschließen eines Rechtsgeschäftes die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Solange die Zustimmung nicht vorliegt ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam
Es gibt keine Einschränkung bei
· Rechtsgeschäfte die nur Vorteile bringen
· Taschengeldparagraph(ein Vertrag, das mit Geld bezahlt wird das dem minderjährigen im Rahmen des Taschengeldes zur Verfügung steht)
· Handelsmündigkeit(ein Vormundschaftsgericht erklärt den minderjährigen für voll Geschäftfähig, um Rechtsgeschäfte im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes durchzuführen)
· durch Ermächtigung durch einen Gesetzlichen Vertreter einen Arbeitsvertrag abzuschließen, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig
Voll Geschäftsfähig
Sind Personen die über 18 Jahre sind und weder Geisteskrank, Entmündigt oder und Vormundschaft stehen
Juristische Personen sind ab ihrer Eintragung bzw. Gründung geschäftsfähig. Für sie handeln bestimmte Organe(Vorstand, Geschäftsführer)
6 Comments
Werner Kellner
Hallo
Ich bitte hier nur zu den Themen passende Kommentare
mfg
Werner Kellner
Sascha
Ich finde das gut!
mfg
Sascha
kim
ich finde das auch gut !!!!
johannes
das find ich gut
Tizian
Find ich ebenfalls gut, kommt mir auch sehr bekannt vor.
Torsten
Naja ich finde da steht alles was nütlich ist