Der BHG gab eine Pressemitteilung zum Eckpunktepapier raus.

Wenn das wirklich umgesetzt wird, wirds für uns Wirte wieder leichter:

Nichtraucherschutz in Bayerns Gastronomie

Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Bayerischen Staatskanzlei

(München) Die Bayerische Staatsregierung hat in dem heute veröffentlichten
Eckpunktepapier zum Nichtraucherschutz angekündigt, über Ausnahmen für Bier-,
Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Festhallen zu beraten.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) empfiehlt stattdessen eine
Kennzeichnungspflicht für alle gastronomischen Einrichtungen als Raucher- oder
Nichtraucherbetrieb. Diese Verpflichtung in Zusammenhang mit dem geltenden
Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden würde dem Gesundheitsschutz
Rechnung tragen.
Zugleich würde die Chancengleichheit zwischen allen Betrieben gewahrt, denn jeder
Unternehmer könnte selbst entscheiden, wie er sich positionieren will. Darüber
hinaus wüssten die Gäste durch die deutliche Kennzeichnung von Raucherbetrieben
bereits von außen, was sie erwartet.
Der BHG war immer für eine freiwillige Lösung, nur für den Fall eines Gesetzes hat
er eine Regelung befürwortet, die Wettbewerbsverzerrungen vermeidet. Der
nunmehr vom BHG ins Spiel gebrachte Lösungsvorschlag berücksichtigt hierbei die
Interessen aller gastgewerblichen Betriebe in Bayern und würde Ausnahmen
jeglicher Art unnötig machen.