Arbeitgeber vor Schwarzarbeit schützen oder wie man den Mittelstand drangsaliert

Kurz vor Jahresende erhielten die mit „Schwarzarbeit gefährdeten Betriebe“ ein Schreiben der Deutschen Rentenanstalt.

Im Betreff:

Arbeitgeber schützen – Bekämpfung der Schwarzarbeit stärken.

Wirklich toll, könnte man meinen. Der wer Schwarzarbeit unterstützt schadet der Gemeinschaft und ist mit unter für die hohe Sozial- und Steuerlast verantwortlich.

Nur das alles hat wieder einen hacken:

  1. Mehr Bürokratie und somit mehr aufwand für den Arbeitgeber
  2. Gestraft werden auch die die keine Schwarzarbeit zulassen.

zu 1. Mehr Bürokratie

Wer einen Betrieb in folgenden Bereichen führt:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirstschaft
  • Gebädereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirschaft

muss in Zukunft seine Mitarbeiter vor Arbeitsantritt melden, auch wenn diese nur Probearbeiten

Dies gilt auch für Notfälle, wie wenn in der Gastronomie am Wochenende dringend Ersatzkräfte geordert werden und der Steuerberater nicht mehr Informiert werden kann.

Diese Meldung muss der Arbeitgeber selbst vornehmen.

Enweder durch sein Abrechungsprogramm wie Lexware oder Lohnoffice von Dataline oder von der ITSG mit dem Prgramm SV-Net

Nun gibt es besonders in der Gastronomie ältere Arbeitgeber die dies nicht können, weil Sie noch nicht mal mit dem Computer umgehen können

Des Weiteren ist eine Grundeinrichtung der Stammdaten erforderlich beim SV-NET, die dann wiederum hintergrundwissen erfordert

Aber das ist ja der Deutschen Rentenanstalt Wurst. Hauptsache ihre Kasse stimmt. Also ist das Schreiben mit Arbeitgeber schützen heuchelei.

In Wahrheit geht es nicht darum den Arbeitgeber zu schützen, sondern ihn noch mehr zu drücken bzw. wieder ein Stück Bürokratie hinzuzufügen.

zu 2. Wer wird gestraft

Ist man ehrlich und macht nichts Schwarz, ist das nicht mehr genug. Es muss nun vorher gemeldet sein um keine Strafe zu erhalten.

Nun Spricht ganz Deutschland von den Mittelstand stärken und Bürokratieabbau und doch kommen ständig solche Regelungen.

Wie kann man sich nun schützen?

Wer wie ich seine Lohnabrechnung bereits selber macht, hat damit keine Probleme.

Bereits erwähnt gibt es die Programme wie Lohn-Office von Lexware oder von Pesto. Wobei ich das Lohnoffice von Pesto bevorzuge.

Für die die bis jetzt ihre Lohnabrechnung von ihrem Steuerberater machen ließen, gibt es das Programm SV-NET.

SV-NET classic gibt es  Download unter der Adresse http://www.itsg.de/svnet_downloads.ITSG .

SV-NET online ist unter der Adresse https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online erhältlich.

SV-NET classic

hat folgenden Vorteil: Ihre ganzen Stammdaten sind bei ihnen auf ihre Rechner. Somit können sie ihre Daten selbst absichern.

In der heutigen Zeit versteht es sich von selbst, dass man auf seinem Computer Virenschutzprogramme und Firewalls installiert hat.

Dafür müssen sie aber ständig SV-NET classic aktualisieren.

SV-NET online

hat diesen Vorteil. Sämtliche Aktualisierungen dieses Programms, werden Serverseitig durchgeführt.

Allerdings lassen sie zu, dass sämtliche Daten ihrer Mitarbeiter auf einem fremden Server gelagert werden. Jeder der die Passwörter knackt, hat Zugriff auf ihre Daten.

Da das neuerdings keine Seltenheit ist, würde ich SV-NET classic bevorzugen. Auch wenn dies mehr Arbeit bedeutet, das Programm auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die Arbeit lohnt, da ihre Daten und die ihre Mitarbeiter, auf ihre Rechner bleiben.

Tipps zum Einrichten

Für die Einrichtung des Programms, sollten sie ihre Betriebsnummer und die Daten der zum ersten Mitarbeiter bereithalten.

Diese Daten, werden im Laufe der Einrichtung abgefragt

Richten Sie sich das Programm frühzeitig ein.

Irgendwann kommt der Tag, an dem sie darauf zurückgreifen müssen und da sie schon wenig Zeit haben und Personal brauchen, müssen sie sich nun mit diesem Programm auch noch rum ärgern.

Meine Hoffnung:

Worauf ich aber nach wie vor hoffe ist, dass die Steuerberater oder Lohnbüros sich für ihre Kunden was einfallen lassen.

Der Kunde könnte ein vorgefertigtes Formular ausfüllen, indem er sämtliche Daten des neuen Mitarbeiters einträgt. Natürlich sind die Daten des Betriebes mit zu erfassen.

Nach Ausfüllen dieses Formulars, faxt er ist nun an eine Hotline und hat somit was auf der Hand, dass er seiner Pflicht dem Mitarbeiter zu melden nachgekommen ist.

Dass das Betreiben einer solchen Hotline für den einzelnen Steuerberater oder das Lohnbüros zu viel Aufwand ist, ist mir klar.

Doch im Verbund von mehreren Steuerberatern oder Lohnbüros, bestünde eine Möglichkeit diese Faxe entgegenzunehmen.

Danach könnte diese Stelle eine entsprechende Meldung rauszuschicken und das Lohnbüro oder dem zuständigen Steuerberater informieren.

Somit wäre dem Gesetz Genüge getan und die mit der Lohnabrechnung beauftragten Stellen, hätten für ihre Kunden ein Stück Rechtssicherheit geschaffen.

Wobei ich der Meinung bin, dass das Gesetz in dieser Form nicht verfassungsmäßig ist.

Meines Erachtens, verstößt es gegen den Art. 3 des Grundgesetzes, dem Gleichheitsgrundsatz.

Denn es sind nicht alle Betriebe zu dieser Sofortmeldung Verpflichtet. Alle Betriebe sollten demnach gleich behandelt werden.

Aber wie sagt, das ist dann meine Meinung und ich bin kein Jurist.

Ich bin gespannt was unseren Gesetzgebern noch einfällt um uns „vor der Schwarzarbeit zu schützen“.