Reservierungsplattform

Hallo liebe Blogger,

ich bin neu hier und möchte mich bzw. mein Projekt kurz vorstellen, und hätte gerne die Meinungen von einigen erfahrenen Hobbyköchen und Gastronomen dazu:
Vor ein paar Wochen sind wir mit unserem Projekt http://www.tischsuche.de gestartet. Tischsuche.de ist eine Restaurantplattform die Gastronomen in wenigen Schritten die Möglichkeit bietet, ihr Restaurant im Internet zu präsentieren. Tischsuche.de bietet einige Vorteile wie z.B. kostenloses Reservierungstool, Bilderupload, Getränke- und Speisekarte, Beschreibung, Öffnungszeiten, Anfahrtsbeschreibung und und und…

Was halten Gastronomen und User generell von solchen Angeboten?

Was würden Sie verbessern bzw. was fehlt Ihnen an dem Angebot von www.tischsuche.de?

Wie gefällt Ihnen optisch die Website?

Gastronomen, die das Angebot kennenlernen möchten, bieten wir 50% (für die ersten 5 Anmeldungen) auf den normalen Preis von jährlich 89,00 Euro. Bei der Anmeldung auf tischsuche.de in das Aktionsfeld den Namen „testgastro“ eintragen und das Premiumpaket wählen – fertig.

Danke für Ihre Hilfe, den Service zu verbessern.


Arbeitgeber vor Schwarzarbeit schützen oder wie man den Mittelstand drangsaliert

Arbeitgeber vor Schwarzarbeit schützen oder wie man den Mittelstand drangsaliert

Kurz vor Jahresende erhielten die mit „Schwarzarbeit gefährdeten Betriebe“ ein Schreiben der Deutschen Rentenanstalt.

Im Betreff:

Arbeitgeber schützen – Bekämpfung der Schwarzarbeit stärken.

Wirklich toll, könnte man meinen. Der wer Schwarzarbeit unterstützt schadet der Gemeinschaft und ist mit unter für die hohe Sozial- und Steuerlast verantwortlich.

Nur das alles hat wieder einen hacken:

  1. Mehr Bürokratie und somit mehr aufwand für den Arbeitgeber
  2. Gestraft werden auch die die keine Schwarzarbeit zulassen.

zu 1. Mehr Bürokratie

Wer einen Betrieb in folgenden Bereichen führt:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirstschaft
  • Gebädereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirschaft

muss in Zukunft seine Mitarbeiter vor Arbeitsantritt melden, auch wenn diese nur Probearbeiten

Dies gilt auch für Notfälle, wie wenn in der Gastronomie am Wochenende dringend Ersatzkräfte geordert werden und der Steuerberater nicht mehr Informiert werden kann.

Diese Meldung muss der Arbeitgeber selbst vornehmen.

Enweder durch sein Abrechungsprogramm wie Lexware oder Lohnoffice von Dataline oder von der ITSG mit dem Prgramm SV-Net

Nun gibt es besonders in der Gastronomie ältere Arbeitgeber die dies nicht können, weil Sie noch nicht mal mit dem Computer umgehen können

Des Weiteren ist eine Grundeinrichtung der Stammdaten erforderlich beim SV-NET, die dann wiederum hintergrundwissen erfordert

Aber das ist ja der Deutschen Rentenanstalt Wurst. Hauptsache ihre Kasse stimmt. Also ist das Schreiben mit Arbeitgeber schützen heuchelei.

In Wahrheit geht es nicht darum den Arbeitgeber zu schützen, sondern ihn noch mehr zu drücken bzw. wieder ein Stück Bürokratie hinzuzufügen.

zu 2. Wer wird gestraft

Ist man ehrlich und macht nichts Schwarz, ist das nicht mehr genug. Es muss nun vorher gemeldet sein um keine Strafe zu erhalten.

Nun Spricht ganz Deutschland von den Mittelstand stärken und Bürokratieabbau und doch kommen ständig solche Regelungen.

Wie kann man sich nun schützen?

Wer wie ich seine Lohnabrechnung bereits selber macht, hat damit keine Probleme.

Bereits erwähnt gibt es die Programme wie Lohn-Office von Lexware oder von Pesto. Wobei ich das Lohnoffice von Pesto bevorzuge.

Für die die bis jetzt ihre Lohnabrechnung von ihrem Steuerberater machen ließen, gibt es das Programm SV-NET.

SV-NET classic gibt es  Download unter der Adresse http://www.itsg.de/svnet_downloads.ITSG .

SV-NET online ist unter der Adresse https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online erhältlich.

SV-NET classic

hat folgenden Vorteil: Ihre ganzen Stammdaten sind bei ihnen auf ihre Rechner. Somit können sie ihre Daten selbst absichern.

In der heutigen Zeit versteht es sich von selbst, dass man auf seinem Computer Virenschutzprogramme und Firewalls installiert hat.

Dafür müssen sie aber ständig SV-NET classic aktualisieren.

SV-NET online

hat diesen Vorteil. Sämtliche Aktualisierungen dieses Programms, werden Serverseitig durchgeführt.

Allerdings lassen sie zu, dass sämtliche Daten ihrer Mitarbeiter auf einem fremden Server gelagert werden. Jeder der die Passwörter knackt, hat Zugriff auf ihre Daten.

Da das neuerdings keine Seltenheit ist, würde ich SV-NET classic bevorzugen. Auch wenn dies mehr Arbeit bedeutet, das Programm auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die Arbeit lohnt, da ihre Daten und die ihre Mitarbeiter, auf ihre Rechner bleiben.

Tipps zum Einrichten

Für die Einrichtung des Programms, sollten sie ihre Betriebsnummer und die Daten der zum ersten Mitarbeiter bereithalten.

Diese Daten, werden im Laufe der Einrichtung abgefragt

Richten Sie sich das Programm frühzeitig ein.

Irgendwann kommt der Tag, an dem sie darauf zurückgreifen müssen und da sie schon wenig Zeit haben und Personal brauchen, müssen sie sich nun mit diesem Programm auch noch rum ärgern.

Meine Hoffnung:

Worauf ich aber nach wie vor hoffe ist, dass die Steuerberater oder Lohnbüros sich für ihre Kunden was einfallen lassen.

Der Kunde könnte ein vorgefertigtes Formular ausfüllen, indem er sämtliche Daten des neuen Mitarbeiters einträgt. Natürlich sind die Daten des Betriebes mit zu erfassen.

Nach Ausfüllen dieses Formulars, faxt er ist nun an eine Hotline und hat somit was auf der Hand, dass er seiner Pflicht dem Mitarbeiter zu melden nachgekommen ist.

Dass das Betreiben einer solchen Hotline für den einzelnen Steuerberater oder das Lohnbüros zu viel Aufwand ist, ist mir klar.

Doch im Verbund von mehreren Steuerberatern oder Lohnbüros, bestünde eine Möglichkeit diese Faxe entgegenzunehmen.

Danach könnte diese Stelle eine entsprechende Meldung rauszuschicken und das Lohnbüro oder dem zuständigen Steuerberater informieren.

Somit wäre dem Gesetz Genüge getan und die mit der Lohnabrechnung beauftragten Stellen, hätten für ihre Kunden ein Stück Rechtssicherheit geschaffen.

Wobei ich der Meinung bin, dass das Gesetz in dieser Form nicht verfassungsmäßig ist.

Meines Erachtens, verstößt es gegen den Art. 3 des Grundgesetzes, dem Gleichheitsgrundsatz.

Denn es sind nicht alle Betriebe zu dieser Sofortmeldung Verpflichtet. Alle Betriebe sollten demnach gleich behandelt werden.

Aber wie sagt, das ist dann meine Meinung und ich bin kein Jurist.

Ich bin gespannt was unseren Gesetzgebern noch einfällt um uns „vor der Schwarzarbeit zu schützen“.


Neues zum Thema Rauchen in der Bayerischen Gastronomie

Es gibt neues zum Rauchverbot in Bayern. Hierzu eine Pressemeldung des BHG:

BHG fordert Entscheidungsfreiheit für Gastronomie

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Rauchverbotes

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) begrüßt die Ankündigung des designierten Ministerpräsidenten Horst Seehofer, das strenge Rauchverbot in Bayern zu lockern.

„Genau so, wie Seehofer es jedem Bürger selbst überlassen will, was er wo in seiner Freizeit macht, sollte es auch jedem Unternehmer möglich sein, selbst zu entscheiden, wie er sich positionieren will“, so BHG-Hauptgeschäftsführer Ralf Schell. „Das Rauchen ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die nicht auf dem Rücken der Gastronomie ausgetragen werden darf. Das, was wir brauchen, ist deshalb eine freiwillige Lösung“, ergänzt Schell.

Darüber hinaus würde es Bayern, das treffend durch den Slogan „Laptop und Lederhose“ charakterisiert wird, gut zu Gesicht stehen, auch technologische Lösungen zur Luftreinigung in der Gastronomie bei der anstehenden Gesetzesänderung zu berücksichtigen.

Seit der einseitigen Aussetzung des Gesundheitsschutzgesetzes für Zeltbetriebe und Hallen fordert der BHG in Anbetracht der eklatanten Wettbewerbsverzerrung vehement die sofortige Aussetzung des Rauchverbotes für alle gastronomischen Betriebe.

– Ende der Pressemitteilung –

Bleibt nun mehr nur noch abzuwarten was wirklich passiert. Eine freiwillige Regelung, war schon immer das was der BHG für Bayern wollte. Es ist meistens besser wenn der Markt bestimmt, was Sache ist und nicht ein Gesetz. Zumindest was diesen Fall angeht. Ob es nun wirklich so kommt bleibt abzuwarten.

Bin aber gespannt ob die anderen Parteien, nach dieser Wahl hierzu nein sagen. Schließlich haben Sie bei der Erstellung dieses Rauchergesetzes ja auch schon kräftig mitgemischt


Bankenkrise oder ist ein Kredit für die Gastronomie Risikoreicher als ein Investment im Ausland?!

Wer hat sie nicht gehört. Die Meldung von der Bankenkrise.

Bankenkrise oder ist ein Kredit für die Gastronmie Risikoreicher als eine Investment im Ausland?!

Täglich ereilen uns neue Schreckensmeldungen und das schon seit letztem Jahr.

Es begann alles damit, dass sich die USA und England nicht an BASEL II halten wollten.

Unsere Banken hielten sich brav daran und so bekam so mancher Unternehmer keinen Kredit mehr. Obwohl er vielleicht so seine Firma retten bzw. Zukunftssicher ausbauen konnte.

Gerade die Gastronomie betraf das. Da hier ja auch viele ältere Unternehmer tätig sind.

Die EU wartet ständig mit neuen Vorschriften auf, die nur durch Bauliche Maßnahmen zu erfüllen sind. Diese Maßnahmen erfordern Geld. Geld das diese Unternehmer nicht aufbringen können und somit vor dem Aus stehen.

Da war es doch viel viel Sinnvoller das Geld in den Amerikanischen Finanzmarkt und Immobilienmarkt zu stecken. Der ist ja auch viel stabiler und auf alle Fälle sicherer als eine Deutsche Gaststätte.

Nachdem sich jetzt die Banken eine Blutige Nase geholt haben, müssen Sie nun selbst um Ihre Existenz kämpfen. Eigentlich wäre das nun ein Anlass zur Schadenfreude, wäre da nicht noch ein Bitterer Beigeschmack:

Die Krise ist noch nicht vorbei und der Zenit noch nicht erreicht. Die Banken stoßen sich momentan mit dem Geld der Sparer und Anleger gesund.

Der Blog Argwohnheim formuliert es eine üble Sache und fordert scherzhaft mehr Zivilcourage und ruft zu Spenden auf. Dabei müssen wir bereits jetzt schon bluten

Die folge aus dieser Krise wird dann sein, dass Kredite noch schwerer zu bekommen und etliche Firmen die ihre Rücklagen ebenso verloren, Pleite gehen. Das lässt dann wieder die Arbeitslosenzahlen steigen und die Leute gehen weniger oft aus, weil das Geld nicht mehr so locker sitzt.

Und alles nur, weil man das Geld nicht in die einheimischen Unternehmen Investiert sondern in Amerika.

Versteh dass einer wer will. Ich verstehe es nicht. Denn wenn Deutsche Banken nicht in deutsche Betriebe investieren, warum sollte das ein Ausländischer Betrieb machen.

Das gleiche gilt für all die anderen Privatleute die Ihr Geld nun im Ausland einbüßten.

Denkt doch mal um und legt Euer Geld in Deutschland an. Stützt Deutsche Unternehmen. Das steigert Euren Geldwert mehr und besser als jede Rendite, da die Abgabenlast dann ja auch sinkt.  Ein weiterer Vorteil ist sogar, wenn man in den Ortsansässigen Betrieb Investiert, hat man seine Investition auch besser im Auge und wird nicht so leicht reingelegt

Ich finde darüber sollte man mal nachdenken. Ihr nicht…..


Betrugswarnung der RBS WorldPay

Aufgrund einer Mitteilung unseres Rahmenvertrags- und Kompetenzpartners RBS WorldPay warnen wir vor einer Betrugsmasche, welche überwiegend bei kleineren und mittleren Hotels per E-Mail praktiziert wird.

Eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise der Betrüger finden Sie im Anhang.

Bitte beachten Sie im eigenen Interesse folgende Regeln:

  • Bei Reservierungen immer die kompletten Daten des Gastes (Name, Anschrift, Telefon, Telefax) aufnehmen und die Reservierung schriftlich (mittels Unterschrift) bestätigen lassen
  • Kreditkartendaten niemals per E-Mail entgegen nehmen (besser per Fax oder Telefon) oder gar diese Daten per E-Mail bestätigen
  • Bei Gefälligkeiten oder zusätzlichen Serviceleistungen für Hotelgäste, niemals in Vor-leistung gehen (keine Kaufgeschäfte in eigenem Namen, auf eigene Rechnung durchführen)
  • Alle Kreditkartenabrechnungsunternehmen haben einen 24-Stunden Genehmigungs-dienst, der Ihnen in begründeten Verdachtsfällen unterstützend zur Seite steht

Um die Unternehmen vor betrügerischen Kreditkartentransaktionen zu schützen, wird die RBS WorldPay GmbH ab November 2008 in Zusammenarbeit mit dem BHG und der DEHOGA Baden-Württemberg entsprechende Schulungen und Seminare zu diesem Thema anbieten. Insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen gibt es Unsicherheiten beim richtigen Umgang mit Kreditkartenzahlungen. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.

Quelle BHG Ticker


Ausbildungsbonus ab 01. September 2008

Arbeitgeber erhalten ab 1. September 2008 einen Zuschuss (Ausbildungsbonus) für zusätzliche Ausbildungsplätze.

Diese Förderung kann vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Arbeitsargentur beantragt werden.

Zusätzlich kann ein Altersbonus für

  • von besonders förderungsbedürftigen Personen (Rechtsanspruch)
  • bzw. von förderungsbedürftigen Personen (Ermessensleistung)

Unter dem Rechtsanspruch besonders förderungsbedürftiger Personen fallen:

  • Bewerber ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • Bewerber mit Haupt-/ Sonder-/ Förderschulabschluss oder ohne Schulabschluss
  • Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben

Nach Ermessensleistung förderbedürftig sind:

  • Altbewerber mit Mittlerem Schulabschluss, der sich bereits im Vorjahr oder früher erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht hat
  • Altbewerber, unabhängig vom erworbenen Schulabschluss, der sich bereits in den beiden Vorjahren oder früher erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht hat
  • Auszubildende, die ihren bisherigen Arbeitsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben

Ein „zusätzlich“ betrieblicher Arbeitsplatz liegt vor, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt in den drei vorhergehenden Jahre gewesen ist. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember. Für den Nachweis der Zusätzlichkeit ist dem Antrag eine „Selbstauskunft zur Zusätzlichkeit“ mit folgenden Angaben beizulegen:

  • Name und Anschrift des Betriebes
  • Zahl der eingetragenen Ausbildungsverhältnisse jeweils zum 31.12. der drei Vorjahre
  • Zahl der eingetragenen Ausbildungsverträge zum Tag des Ausbildungsbeginns derjenigen Ausbildung, für die der Ausbildungsbonus beantragt wird

Es wird keine Förderung gewährt, wenn der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Ausbildungsverhältnisses veranlasst hat, um den Ausbildungsbonus zu erhalten oder wenn die Ausbildung im Betrieb des Ehegatten, Lebenspartners bzw. der Eltern durchgeführt wird.

Je nach Höhe der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung oder, wenn keine tarifliche Regelung besteht, nach der für vergleichbare Ausbildungen ortsüblichen Ausbildungsvergütung, beträgt der Ausbildungs-bonus 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Der Ausbildungsbonus reduziert sich jedoch anteilig, soweit die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildungsdauer unterschritten wird, weil der Auszubildende bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages Teile der der Ausbildung erfolgreich absolviert hat oder eine Anrechnung von Zeiten beruflicher Vorbildung auf die Ausbildung erfolgt.

Hat der Auszubildende bereits eine Einstiegsqualifizierung beim einstellenden Arbeitgeber durchlaufen, sind die bereits geleisteten Zahlungen (Unterhaltszuschuss sowie Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) auf die Höhe des Ausbildungsbonus anzurechnen.

Nach Ablauf der Probezeit werden zunächst 50 Prozent des Ausbildungsbonus ausgezahlt. Die restlichen 50 Prozent werden erst nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung ausgezahlt, wenn das Ausbildungsverhältnis zum jeweiligen Stichtag fortbesteht. Sollte das Ausbildungsverhältnis am jeweiligen Stichtag nicht mehr bestehen, erfolgt auch keine anteilige Auszahlung des Förderbetrages.
Ansprechpartner in der BHG-Hauptgeschäftsstelle ist Frau Susanne Droux, GFin Berufs-bildung/Marketing, Tel.: 089 28760-106, E-Mail: s.droux@bhg-online.de

Quelle: BHG Ticker


Stellungnahme des BHG zum Urteil des Bundesverfassungs­gerichtes in Sachen Rauchverbot

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) begrüßt, dass sich das Bundesverfassungsgericht heute in seiner höchstrichterlichen Entscheidung in Sachen Rauchverbot gegen eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Betriebsarten in der Gastronomie ausgesprochen hat.

Pressemitteilung des BHG

„Im Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern sehe ich ein gesellschaftliches Problem, das nicht auf dem Rücken von Gastronomen gelöst werden kann“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus. „Aus diesem Grund hat der BHG die Klagen dreier Wirte vor dem Bundes­verfassungsgericht in Karlsruhe nicht nur ideell sondern auch finanziell maßgeblich unterstützt.“

Vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung fordert der BHG erneut vehement die Aussetzung des Rauchverbots in Bayern für alle Betriebsarten und nicht nur für Festzelte und -hallen, in denen landauf, landab jährlich über 60.000 Feste stattfinden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere anerkannt hat, dass die getränkegeprägten Kleingaststätten unter dem Rauchverbot existenzbedrohende Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, fordert der BHG auch hier die Gleichbehandlung der bayerischen Gastronomie mit der in anderen Teilen Deutschlands künftig herrschenden Regelung.

So eine Pressemitteilung des BHG


GastroOlympiade – Kellner, Koeche, Kurioses

Am 14. Juni 2008 lädt die Münchner Kreisstelle des BHG zu einem lustigen Wettbewerb ein:
Es soll einen Gaudi-Gastrowettkampf geben.

Es treten zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sechs Teams an, die in Disziplinen wie Pfannentennis, Fassrollen, Schank-Wettbewerb, Cocktail-Curling und Kellnerlauf um Preise wie Kochmützen in Gold, Silber und Bronze kämpfen.
Diese Teams werden aus folgenden Betrieben gestellt:
Der Pschorr München, Viktualienmarkt 15, 80331 München
Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 2 – 6, 80333 München
Hotel Deutsche Eiche, Reichenbachstr. 13, 80469 München
Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski, Maximilianstr. 17, 80539 München
Ratskeller München, Marienplatz 8, 80331 München
Restaurant Buon Gusto, Hochbrückenstr. 3, 80331 München

Es sollen zwei vergnügliche Stunden hinter dem Rathaus am Marienplatz werden, da das ganze im Rahmen der 850-Jahrfeier der Landeshauptstadt München stattfindet. Fetzige Einlagen liefern die Teilnehmer selbst. Ihre „Gastro-Küchenband“ schlägt mit Küchengeräten schräge Töne an. Alles unter der Moderation von Arabella-Moderatorin Monika Littel.
Durch Ihre charmant witzige Art, die Sie bereits in der Vergangenheit schon unter Beweis stellte, wird sie diese Veranstaltung leiten und bereichern.
Die Regie des Wettkampfs übernehmen Dietmar Holzpafel und Josef Sattler vom Hotel Deutsche Eiche.

Bleibt nur noch zu hoffen dass es am Samstag in München nicht Regnet. Da diese Veranstaltung nur bei schönem Wetter stattfindet.


Pochieren richtig gemacht

Also nachdem ich nun eine kleine Pause einlegte um mein Lexikon zu erweitern, bin ich wieder da.
Heute mit dem Thema Pochieren
Was ist versteht man unter pochieren.
Pochieren ist ein garen in Flüssigkeit, bei niedrigen und genau überwachten Temperaturen.
Hier gart man das gut mit oder ohne Bewegung schonend, um das Produkt nicht negativ zu beeinflussen.

Man unterscheidet das indirekte und das direkte Pochieren.

Direktes Pochieren

Beim direkten pochieren wird das Gargut in die Flüssigkeit eingelegt.
Die Pochiertemperatur liegt hier bei 80° C. Da eine Gerinnung des Eiweiß erst bei 65° C so richtig anfängt, liegt es auf der Hand, warum diese Garmethode äußerst schonend ist.
Aber selbst beim Pochieren ist eins wichtig. Das Gargut muss ständig überwacht werden.
Sonst bringt auch die schonendste Garmethode nichts. Das Produkt verliert nämlich dann mit jeder Sekunde die das Gut zulange in der Hitze ist, an Qualität.
Dadurch war dann alles für die Katz.
An dieser Stelle möchte ich für uns Köche ein bisschen Verständnis einklagen.
Wenn Sie nächstes Mal eine Rede bei einem Essen vorhaben, so kündigen Sie es vorher an.
Gute Köche planen dies dann ein. Klopfen Sie aber einfach nur aufs Glas und fangen dann zu reden an, dürfen Sie sich um die einbußen in der Qualität nicht überrascht sein.
Jede Aktion, hat auch eine Reaktion. Das sollte man nicht vergessen. Also geben Sie den Koch die Möglichkeit, Ihnen das Beste zu zeigen.

Indirektes Pochieren

Beim indirekten Pochieren wird in einer Form oder Hülle pochiert.
Die Pochiertemperatur der wärmeübertragenden Flüssigkeit muss hier höher sein. Da das Material der Form meist Isoliert. Je nach Form sind hier von 85° C bis 140° C zu veranschlagen.

Wie und was pochieren

Direkt im Wasser werden Eier, Wurstwaren, Klöße und geräuchertes Schweinefleisch pochiert.
Direkt im Fond sind Fische, Geflügel und Kalbfleisch zu behandeln

Indirekt im Wasserbad ohne Bewegung werden Eierstich, gestürzte Krems, Füllungen, Timbales und Süßspeisen pochiert
Indirekt im Wasserbad ohne Bewegung werden Cremes, Biskuitmassen, Sauce(z.B. Hollandaise) pochiert.

Kleine Tipps zum Pochieren

Gibt man ins Wasser zum pochieren von Eier Essig hinzu, so festigt das das Eiweiß und sorgt dafür, dass dieses im Wasser nicht zu sehr auseinander läuft.

Im Fond pochierte Produkte wie Fischrouladen in wenig Flüssigkeit pochieren. Dadurch wird die Form besser erhalten.
Um ein austrocknen an der Oberfläche zu verhindern, wird ein gebuttertes Papier darüber gelegt.
Wird im Wasserbad pochiert, muss zwischen den Formen und dem Pochierbehältnis (z. B. Reine) ein Papier oder ein Küchentuch gelegt werden. Es unterstützt die Standfestigkeit und verhindert die Kontaktwärme. Stellt man die Form einer zu pochierenden Krem ohne diesen Schutz ins Wasserbad, wird eine zu starke Wärme übertragen. Dadurch beginnt die Krem zu soufflieren. Alles was hochgeht kommt auch wieder runter. Alte Auflaufregel. Die so pochierte Krem wird ein sehr flaches Ergebnis bringen.

Beim pochieren mit Bewegung, ist in jeden Fall eine abgerundete Rührschüssel zu bevorzugen. Der Schneebesen oder der verwendete Spatel kann hier besser agieren.
Dadurch beginnen die Produkte nicht so schnell zu stocken. Das Ergebnis wird gleichmäßiger.

Beachten Sie diese hinweise, werden Sie optimale Ergebnisse erzielen und der Spaß am kochen wird steigen.

Quellen: Lehrbrief Eckert, Junger Koch


Europameisterschaft nicht im Fussball sondern im Abzocken

Die Europameisterschaft steht wieder mal vor der Tür.
Wer die Absicht hat einen Fernseher, einen Großbild-TV oder gar eine Leinwand aufzustellen der sollte sich vorher erkundigen.

GEZ, GEMA und die UEFA sind hier in Kenntnis zu. Jeder von denen möchte gern für Nullleistung bezahlt werden.
Würden wir Wirte zwar auch gerne, aber wir müssen sogar noch zusätzlich Leistungen verschenken. Machen wir das nicht, heißt es wieder einmal „Servicewüste Deutschland“

GEZ
Grundsätzlich sind hier Fernsehgeräte, Rundfunkgeräte und Internet-PC anzumelden.
Stellt jemand hier zusätzlich ein Gerät auf, muss er auch dieses Gerät zusätzlich melden.
Es werden hier allein für den Zeitraum Juni 17,03 € fällig

GEMA
Wenn jemand Fußballspiele oder gar andere Fernsehprgramme in Gasträumen übertragen will, muss mit urheberrechtlichen Ansprüchen rechnen.
Hier melden sich die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG-Wort zu Wort.
Es ist zwar Widersinnig, da diese bereits von anderen Institutionen gut abkassieren und somit für eine Leistung, mehrmals die Hand aufhalten, aber so ist es halt bei unseren Rechtssystem.

Daher ist das Aufstellen eines Fernsehers, grundsätzlich bei der GEMA zu melden.
Wer sich nicht bei der GEMA meldet, muss die doppelte Gebühr berappen. Es gibt hier keine Gnade.
Einen Rahmenvertrag mit der GEMA speziell für die Europameisterschaft 2008
gibt es nicht.
Die zu zahlende Gebühr für GEMA, GVL und VG Wort beträgt für Juni 2008 bei BHGMitgliedern ca. 13, – € pro Fernsehgerät und ca. 40,- € pro Großbildschirm (Bilddiagonale größer als 106 cm) / Leinwand (Veranstaltungsraum bis 100 qm).

UEFA
UEFA-Public-Viewing-Lizenzen sind dann erforderlich, wenn die Größe der
Bildschirmdiagonalen drei Meter übersteigt.
Ja auch die brauchen Geld – man glaubt es kaum.
Die Lizenz kann nur online beantragt werden und zwar auf www.euro2008.com
Sofern das Public-Viewing in keiner Weise kommerziell verwertet wird,
erteilt die UEFA gebührenfreie Lizenzen. Wenn Eintrittsgelder oder die Veranstaltung durch Sponsoren präsentiert oder/und finanziert wird, betragen die Kosten pro Spiel und Quadratmeter Leinwand 6 €
Holen Sie sich die Lizenz frühzeitig ein. Es kann bis zu 14 Tagen dauern, bis man per Email Informiert wird. Diese Email gilt dann als Nachweis und Lizenz und sollte für Kontrollen gesichert und in jeden Fall ausgedruckt werden.
Pro Antrag kann man für maximal acht Spiele eine Lizenz erwerben. Wer
mehr Spiele zeigen will, muss entsprechend mehrere Anträge stellen.

Zwar ist das abkassieren für Medienereignisse in jeden Land an der Tagesordnung, nur Deutschland treibt dies ins Extreme.
Nehmen wir die GEZ. Wir Deutsche zahlen hier nicht nur für die Übertragung im eigenen Land. Was ja auch recht und billig wäre. Wer ein Fernsehprogramm will, der soll ja auch dafür zahlen. Nun ist es aber so das die öffentlich Rechtlichen auch im Ausland senden. Somit werden Frequenzen, Lizenzen und Übertragungsrechte auch für „Außerdeutschland“ fällig. Wer diese Gebühren zahlt – natürlich wir von unserer GEZ. Die Österreicher sind uns hier voraus. Die übertragen nur verschlüsselt und sparen sich diese zusätzlichen Gebühren.
Wäre das nicht einmal was man in Deutschland einführen sollte. Ständig werden wir mit dem Ausland verglichen. Warum nicht hier? Ach ja, die GEZ kassieren ja mitunter die Bundesländer – bitte melden wenn ich hier falsch liege.
Auf das Thema GEMA gehe ich lieber nicht ein. Nur so viel: ich denke immer an ein Italienisches Familienunternehmen mit „M“ wenn ich an die GEMA denke.

In diesem Sinne, kommt Euren „pieeeeeep“ – äh Korrektur rechtlichen Verpflichtungen auch Gebühren genannt, nach. Es wird sonst unangenehm und teuer.

Für nützliche Kommentare zu diesem Thema wäre ich dankbar